Rücktritt
vom Beherbergungsvertrag:
Bis
drei
Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag
ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern
durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Die
Stornoerklärung muß bis spätestens drei Monate vor dem
vereinbarten Ankunftstag des Gastes in Händen des Vertragspartners
sein.
Bis
spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des
Gastes kann der Beherbungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige
Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr
im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muß bis spätestens einen Monat vor
dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners
sein.
Wir
haben das Recht, für den Fall, daß der Gast bis 18 Uhr
des vereinbarten Tages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten,
es sei denn, daß ein anderer Ankunftszeitpunkt vereinbart
wurde.
Hat
der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) das (die)
Zimmer bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.
Der
Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten
Aufwendungen, welche in der Regel mit 20 % zu beziffern sind.
Wir
sind dazu angehalten, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig
zu vergeben. Bis dahin hat der Gast für die Dauer des Vertrages den
nach obigen Punkt errechneten Betrag zu bezahlen.
Wir
verpflichten uns, dem Gast ein Ersatzquartier für den Fall
der Nichtbereitstellung des Zimmers oder der Ferienwohnung bereitzustellen.
Beendigung
der Beherbergung:
Wurde
der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit
dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so sind wir berechtigt, das
volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
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